Esspertante

Ihre Expertin für Ernährung

Kostenübernahme durch die Krankenkassen

Die Kosten meiner Ernährungsberatung werden durch die Krankenkassen (Techniker, BKK, AOK, Barmer, …) bis zu 100 % bezuschusst! 

Man unterscheidet folgende Kostenübernahmen:

Kostenerstattung für die Primärprävention nach § 20 SGB V (Verminderung von Krankheitsrisiken, Gesundheitsförderung) 

Im Mittelpunkt stehen die Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung, die Reduktion und Vermeidung von Übergewicht, sowie Prävention in Kitas, Schulen und Lebensräumen älterer Menschen.

Weiterhin werden Maßnahmen zum Verringern oder Verhindern von Beschwerden und Krankheiten (z.B. Diabetes Mellitus) sowie Themen wie „gesund aufwachsen“ und „gesund älter werden“ bezuschusst. Die Förderung erfolgt im Rahmen von Ernährungskursen oder Individualprävention.

Sie benötigen Folgendes:

  • Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung/ ärztliche Verordnung (Muster 36, siehe Abbildung) und/oder Vordruck Dokument der Krankenkasse sowie einen Medikamentenplan
Ärztliche Verordnung Muster 36 Ärztliche Verordnung Muster 36


  • Gutschein der AOK Plus Sachsen-Thüringen (Angebot: Gesunde Ernährung Angebotsnummer: 53681 3x60 min). Wenden Sie sich dafür an Ihre Krankenkasse gern auch telefonisch, die Gutscheine werden auch zugeschickt oder können online unter aok.de/plus/gesundheitskurse angefordert werden.
  • Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung werden ebenfalls nach § 20(a) SGB V gefördert. Zusätzlich entstehen Ihnen als Arbeitgeber steuerliche Vorteile. Nach §3, NR. 34 EStG sind diese Leistungen bis 500 € pro Mitarbeiter und Jahr lohnsteuerfrei.


Kostenerstattung für ergänzende Leistungen zur Rehabilitation von Kranken nach § 43 SGB V (Ernährungstherapie) 

Sie erfolgt im Zusammenhang mit einer Vielzahl von ernährungsbedingten Krankheiten sowie für Krankheiten die durch eine individuelle, angepasste Ernährungsweise gelindert werden können.

Sie benötigen von Ihrem Haus- oder Facharzt:

  • eine ärztliche Verordnung (Muster16, siehe Abbildung ) und/oder ein Formular Ihrer Krankenkasse
  • einen Medikamentenplan
  • aktuelle Laborwerte
Ärztliche Verordnung Muster 16 Ärztliche Verordnung Muster 16


Verordung AOK


Bei Adipositas/ Kachexie ist neben der Diagnose die Angabe des BMI erforderlich.

Diese ärztliche Verordnung reichen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse ein. 

Sollte ein Kostenvoranschlag notwendig sein , kann ich Ihnen diesen als Vordruck zur Verfügung stellen.
Ihre Krankenkasse wird Ihnen daraufhin mitteilen, ob in Ihrem Fall eine Ernährungsberatung/ -therapie bewilligt wird und in welchem Umfang sie sich an den entstehenden Kosten beteiligen wird.

Die Ernährungstherapie/Ernährungsberatung wird in diesem Fall, bis auf wenige Ausnahmen auf private Kosten vorgenommen.
Der Rechnungsbetrag wird Ihnen als Versicherten in Rechnung gestellt. Diese Rechnung können Sie nach
Abschluss der erfolgten Sitzungen bei Ihrer Krankenkasse einreichen
und den genehmigten Kostenzuschuss beanspruchen. Die meisten Krankenkassen übernehmen 80-85% des Betrages und bezuschussen maximal 5 Beratungseinheiten.

Informieren Sie sich hierzu bitte bei Ihrer Krankenkasse!
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