Ihr Weg zur Ernährungsberatung
1. Ärztliche Empfehlung
Sprechen Sie Ihren Haus- und/oder Facharzt an. Oder wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse. Sie erstellen Ihnen eine Notwendigkeitsbescheinigung / ärztliche Verordnung bzw. Sie erhalten einen Gutschein zur Ernährungsberatung oder Ernährungstherapie.
Folgende Verordnungen/ Rezepte kommen zur Anwendung:
Ernährungsberatung nach §20 SGB-V (Prävention) | Ernährungstherapie nach §43 SGB-V (Rehabilitation) |
Sekundärprävention | Antrag auf das AOK PLUS-Programm |
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2. Vereinbaren Sie mit mir einen Termin
Verwenden Sie dazu das Kontaktformular unter Kontakt bzw. rufen Sie mich unter +49 1628547012 direkt an oder senden eine SMS
3. Zum Termin bringen Sie bitte alle relevanten Unterlagen mit
- Medikamentenplan
- Laborwerte
- Ärztliche Verordnung (Kopie)
- Kostenzusage der Krankenkasse